AW: außergewöhnlich "verwöhnt"hallo :-)
hmmm.... üble sache ;-)
--> gesetzlich gesehen würde dies strafbar sein, weil es unter die sparte "animalsex" geht. (bin polizist)
aber hingegen hat der collie dich sicher aus eigenem willen geleckt....
naja, behalte es auf jeden fall für dich und hänge es nicht an die grosse glocke...
wünsche dir eine gute zeit